Samstag, 23. August 2014

erneut wurden mehrere Sättel bei Einbrüchen gestohlen

Wie die Polizei berichtet, wurden in der Nacht zu Freitag (15.08.2014) erneut 20 Sättel gestohlen. Die Ermittler prüfen einen Zusammenhang mit zwei weiteren gleichgelagerten Tagen (04.06.2014 und 07.05.2014).

An dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass Sättel in den meisten Hausratversicherungen nicht umfassend versichert sind. Außerhalb der Wohnung gelagerte Gegenstände (z.B. die Sättel oder das Sattelzeug) sind nur im Rahmen der sogenannten Außenversicherung versichert. In dem Beispiel der Versicherungsbedingungen der HUK finden wir z.B. folgenden Wortlaut:

1.2.2  Wie ist Ihr Hausrat außerhalb des Versicherungsorts versichert (Außenversicherung)?

Zeitlich und der Höhe nach begrenzter Versicherungsschutz weltweit
 a)  Hausrat, der Ihr Eigentum oder das Eigentum einer mit Ihnen in häuslicherGemeinschaft lebenden Person ist, ist weltweit versichert, solange
er sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befindet.
Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
In der Hausratversicherung Basis gelten bereits Zeiträume von mehr als 6 Monaten nicht mehr als vorübergehend. 
Da Sättel ja in der Regel dauerhaft im Stall gelagert werden, greift hier die Außenversicherung nicht mehr.
Der Abschluß einer einzelnen Sattelversicherung, die nur diesen Sattel versichert, ist oftmals im Verhältnis zu teuer.

Wir empfehlen Ihnen die Wahl einer speziellen Hausratversicherung mit der passenden Sportgeräte-Klausel, die nur wenige Versicherer anbieten. Mit dieser Sportgeräte-Klausel wird die zeitliche Einschränkung von der Außenversicherung für die Sättel, Golfausrüstung etc. außer Kraft gesetzt.

Einen Vergleich von ausgewählten Hausrat-Versicherern mit der passenden Sportgeräte-Klausel finden Sie auf http://www.pferd-spezial.de/Versicherungen/Sattelversicherung_Saettel.182.html

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