Die Kosten für bestimmt eine der wichtigsten Absicherungen, die es gibt - die
Berufsunfähigkeitsversicherung - wird zum 1. Januar 2015 deutlich steigen. Der finanzielle
Schutz vor Berufsunfähigkeit wird sich um bis zu 7 Prozent verteuern, abhängig davon in
welchem Alter der Interessent die Versicherung abschließt. Da nur Neukunden von der
Beitragserhöhung betroffen sind, sollten Interessierte an einer Berufsunfähigkeitsversicherung schnell - aber nicht voreilig - handeln.
Vor allem für junge Menschen sind die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsabsicherung meist
recht günstig. Abhängig von bestimmten Faktoren gibt es Versicherungen, bei denen der finanzielle
Schutz bei Berufsunfähigkeit keine 40 Euro im Monat kostet. Doch damit soll ab dem 1. Januar
2015 Schluss sein.
Der Grund: Merkwürdigerweise wirkt sich das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), welches
erlassen wurde, um die Leistungen der Lebensversicherer zu stabilisieren und garantieren, auch
auf viele andere Versicherungsbereiche aus – sehr zum Nachteil des Kunden.
Beitragserhöhungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind zu erwarten
Die Reform der Lebensversicherung sieht u.a. vor, dass der Garantieverzinsung von aktuell 1,75
Prozent auf 1,25 Prozent ab dem 01.01.2015 abgesenkt wird. Da die Anbieter von
Berufsunfähigkeitsversicherungen diesen Garantiezins jedoch nutzen, um aufgebaute
Finanzpolster für den Leistungsfall zu verzinsen, wird für den Versicherten den Beitrag steigen,
um die geringere Verzinsung auszugleichen. Der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt, das es grundsätzlich richtig ist, dass ein niedrigerer
Rechnungszins mit höheren Bruttobeiträgen einhergeht. Das bedeutet auch, das
Dienstunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen von diesen Beitragserhöhungen
betroffen sein werden.
Auch Vorerkrankungen können sich auf die Prämie niederschlagen. Wer zu viele
Gesundheitsprobleme hat, wird oft und schnell abgelehnt. Einige Berufsgruppen haben generell
Schwierigkeiten, einen Vertrag zu bekommen.
Dazu gehören vor allem Handwerker wie z.B. Dachdecker, Maler, Reporter, Flugbegleiter,
Frieseure, Krankenschwestern und Berufskraftfahrer. Ihr Risiko gilt als besonders hoch, die
berufliche Tätigkeit weit vor Erreichen der Rente "an den Nagel" hängen zu müssen. Die Folge: Kein
Versicherungsschutz oder maximal einen teuren mit Risikozuschlägen und magerem Schutz - oder eben eine Absicherung nicht bis zum gewünschten Endalter 67.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Weil kein Job ohne Risiko ist!
Unfall, Krankheit, zu viel Stress am Arbeitsplatz: Jeder vierte Deutsche musste bereits seinen Job
an den Nagel hängen, weil ihn der Arzt berufsunfähig geschrieben hat. Und das betrifft längst
nicht mehr nur klassische Risikoberufe aus dem Handwerk, wie Dachdecker oder Gerüstbauer
beispielsweise, sondern auch immer mehr Menschen, die einen Bürojob haben. Was das für die
Betroffenen bedeutet und wie man sich mit einer Berufsunfähigkeitsrente finanziell vor den Folgen
absichern kann, erklärt Una Großmann im GDV-Podcast,
http://www.gdv.de/2013/08/weil-kein-job-ohne-risiko-ist/
Wer nicht arbeiten kann, wird schnell zum Sozialfall und Hartz IV droht
Besser nicht nur auf den Staat verlassen, denn vom Staat gibt es nicht viel
Das klingt erstmal ernüchternd. Deshalb sollte sich jeder, der eine Berufsunfähigkeitsabsicherung
abschließen möchte, klar machen, was ihn überhaupt an staatlicher Hilfe erwartet, wenn er
tatsächlich berufsunfähig wird, in der Regel sehr wenig. Alle, die ab 1961 geboren wurden, haben
nur einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, und die wird auch nur im vollen Umfang
gezahlt, wenn man grundsätzlich keine drei Stunden täglich mehr arbeiten kann, egal in welchem
Beruf. Zusätzlich muss man zuvor fünf Jahre gesetzlich rentenversichert gewesen sein (für
Berufsanfänger gelten Sonderregelungen). Die Chance auf den Erhalt einer
Erwerbsminderungsrente ist weitaus gering, rund 40 Prozent aller gestellten Anträge dazu werden
abgelehnt. Im Schnitt zahlt der Staat im Schnitt rund 600€ Rente, Tendenz eher sinkend.
Und weil dies kaum reicht, um den Lebensunterhalt zu sichern, zahlt der Staat seit 2003 eine
Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter – eine Art Hartz IV für jene, die keine Arbeit
mehr suchen oder finden. Zum Regelsatz von aktuell 391 Euro kommen noch Posten wie Miete
und Heizkosten, so dass man insgesamt mit 700 bis 750 Euro pro Monat vom Staat rechnen kann.
Liegt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente unter diesem Satz, wird sie auf das eben
genannten Existenzminimum aufgestockt.
Allerdings gilt für Grundsicherung bei Erwerbsminderung das Gleiche wie für die Leistungen aus
Hartz IV: bestehendes Vermögen und andere Einkünfte werden verrechnet. Die gesetzliche
Erwerbsminderungsrente aus diesem Grund genauso angerechnet wie auch die private Berufsunfähigkeitsrenten. Und all das wird jenen zum Verhängnis, die keine oder nur sehr wenig
Rente vom Staat erhalten und nur eine kleine private Berufsunfähigkeitsrente beziehen.
Außer Acht lassen sollte man nicht, dass es Fälle gibt, bei denen die gesetzliche Absicherung gegen
Erwerbsminderung nicht greift, deshalb soll die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente schon vor
Vertragsbeginn bedarfsgerecht gewählt werden.
Voreilig abgeschlossene Verträge sind oftmals Ihr Geld nicht wert
Interessenten sollten sich aber nicht von der angekündigten Teuerungswelle unter Druck setzen
lassen. Denn wer eine gute und bedarfsgerechte Berufsunfähigkeitsversicherung haben möchte, die vor allem auch im Ernstfall zahlt, müsse bei der Auswahl Zeit nehmen und vor allem unabhängig sich gut beraten lassen. Auf die Schnelle abgeschlossene Verträge verfehlen oft das eigentliche Ziel...