Donnerstag, 4. September 2014

Wenig Veränderungen in den Regionalklassen der Kraftfahrtversicherung

Wie der GDV heute veröffentlichte, gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung nur wenige Veränderungen. Für fast 74% der Autofahrer bleibt es, zumindestens bei der Regionalklasse in Haftpflicht, alles beim Alten.

In der Kfz-Teilkaskoversicherung sowie in der Kfz-Vollkaskoversicherung sieht es hingegen anders aus. Hier wirkt sich die Vielzahl der Sturm- und Hagelereignisse in einigen Regionen sehr stark aus.





Diese Sturm- und Hagelereignisse konzentrierten sich überwiegend auf den Zulassungsbezirk Tübingen, weshalb dort die extremsten Höherstufungen erfolgen.

Aber auch in den anderen Regionen werden diese Umweltereignisse Einfluss haben

Zum Einen werden die Umweltereignisse in den Regionalklassen-Ermittlungen berücksichtigt, aber natürlich auch bei den einzelnen Fahrzeugtypen in Form der Typklasse. Von daher erwarten uns hier ebenfalls noch einige Veränderungen.
Die extremsten Veränderungen im Bereich der Kfz-Teilkasko und Kfz-Vollkasko listen wir hier auf:

Kfz-Vollkasko
  • Toyota GT 86 (ZN), 147 kW, von Typklasse 27 in Typklasse 30 (+3 Typklassen)
  • Volkswagen Beetle 1.2 TSI (16), 77 kW, von Typklasse 18 in Typklasse 21 (+3 Typklassen)
Kfz-Teilkasko
  • Dacia Sandero 1.6 (SD), 64 kW, von Typklasse 16 in Typklasse 20 (+4 Typklassen)
  • Ford Ka 1.2 (RU8), 51 kW, von Typklasse 16 in Typklasse 19 (+3 Typklassen)
Zum Anderen planen laut einer Kurzstudie, über die das Handelsblatt berichtet hat, werden knapp die Hälfte der befragten Kfz-Versicherer eine Preiserhöhung von durchschnittlich bis zu 2% vornehmen.

Alles in Allem, werden wieder einige Preiserhöhungen von mehr als 10% - teilweise sogar mehr als 20% - auf uns zukommen.

Mittwoch, 27. August 2014

ARAG Rundum-Krankenschutz für alle Kinder

Die ARAG Krankenversicherungs-AG bringt zwei neuen Krankenzusatz-Tarife auf den Markt. Das Besondere an diesen Tarifen: ein Beitrag für alle Kinder der Familie - unabhängig von der Anzahl.

Dieses Beitragsmodell dürfte kinderreicheren Familien die Entscheidung erleichtern, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Mitversichert sind alle leiblichen und adoptierten Kinder des Versicherungsnehmers sowie alle Kinder/Jugendliche, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die beiden Varianten des ARAG Junior Tarifs unterscheiden sich wie folgt:

  • Basistarif (BJunior):

    1. 80 Prozent für Vorsorgeuntersuchungen (U6a, U9a, U9b, J1a, Sprachentwicklungstest und Schielvorsorge) bis maximal100 Euro alle 24 Monate.
    2. 80 Prozent für Sehhilfen für die Restkosten bis maximal 200 Euro alle 24 Monate
    3. 100 Prozent für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus bei Kindern von 6 bis 12 Jahren (Rooming In).
    4. 15 Euro Kinderkrankentagegeld je Krankheitstag eines Kindes, für den die GKV ein Kinderkrankengeld erbringt.
    5. 80 Prozent für Fissurenversiegelung an Zähnen, für die die GKV nicht leistet, bis maximal 100 Euro alle 24 Monate.
    6. 80 Prozent für Geburtsnahe Leistungen (Geburtsvorbereitungskurs für Männer, PEKiP-Kurs).
    7. Optionsrecht auf Umstellung in Tarif Z90Bonus.
  • Komforttarif (KJunior):

    zusätzlich zu den Leistungen aus dem Basistarif sind folgende Leistungen mitversichert:

    1. 80 Prozent der Kosten für Heilbehandlung durch Heilpraktiker (Eingehende Untersuchung, Beratung, Homöopathie, Pflanzenheilkunde, Akupunktur bei Schmerzen, Eigenblutinjektionen und Osteopathie) einschließlich verordneter Arznei- und Verbandmittel bis maximal 500 Euro alle 24 Monate. 
    2. 80 Prozent für Sehhilfen für die Restkosten bis maximal 200 Euro alle 12 Monate (im Basistarif alle 24 Monate)
    3. 80 Prozent für Kunststofffüllungen bis maximal 500 Euro alle 24 Monate.
    4. 80 Prozent für Mehrleistung Kieferorthopädie bis maximal 1.000 Euro während der Vertragslaufzeit
„Mit dem ARAG Junior-Tarif erweitert das Familienunternehmen ARAG seine Produktpalette mit einem innovativen, familienfreundlichen Zielgruppenprodukt“, erklärt Dr. Roland Schäfer, Vorstandsmitglied der ARAG Krankenversicherungs-AG. "Mit unserem neuen Produkt sind alle Kinder, die in einem Haushalt leben, mit nur einem Beitrag abgesichert – ohne Gesundheitsprüfung. Wenn ein weiteres Kind geboren wird, kann es einfach nachträglich angemeldet und beitragsfrei mitversichert werden."

Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder endet zum Ablauf des Kalenderjahres in dem das Kind 21 Jahre alt wird. Hier gibt es die Möglichkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung in den Tarif Z90Bonus zu wechseln.

Anlagen

Flyer zur Krankenzusatzversicherung für Kinder

Versicherungsbedingungen Krankenzusatzversicherung für Kinder


Montag, 25. August 2014

Allianz reduziert Gesundheitsfragen bei Risikolebensversicherungen

Wie die Allianz am 18.08.2014 mitteilte, werden zukünftig bei einer Kombination einer Allianz Baufinanzierung mit einer Allianz Risikolebensversicherung (über die Versicherungsgesellschaft Deutsche Lebensversicherungs-AG) die Gesundheitsfragen deutlich reduziert.

Statt der sonst üblichen Gesundheitsfragen reicht in diesem Fall die Bestätigung, dass der Kunde in den letzten zwei Jahren bis heute uneingeschränkt arbeitsfähig gewesen ist. Zusätzlich muss der Kunde versichern, nicht an einer schweren Krankheit wie zum Beispiel Krebs, Diabetes oder Nierenversagen zu leiden.

Weiterhin erhält der Kunde durch diese Kombination noch einen zusätzlichen Nachlass auf den Sollzinssatz für die Allianz Baufinanzierung. Dadurch wird der Gesamtaufwand der Risikoabsicherung oft in nicht unerheblichem Maße reduziert.

„Bei der Allianz Baufinanzierung steht eine bedarfsgerechte und umfassende Beratung im Vordergrund. Der Kauf einer Immobilie ist eine Anschaffung fürs Leben. Daher sollten die Angehörigen im Ernstfall abgesichert sein. Der Zinsnachlass und die vereinfachte Risikoprüfung machen die Hinterbliebenenvorsorge preiswert und leichter“, erläutert Dr. Peter Haueisen, Fachbereichsleiter Baufinanzierung bei Allianz Leben.

Samstag, 23. August 2014

erneut wurden mehrere Sättel bei Einbrüchen gestohlen

Wie die Polizei berichtet, wurden in der Nacht zu Freitag (15.08.2014) erneut 20 Sättel gestohlen. Die Ermittler prüfen einen Zusammenhang mit zwei weiteren gleichgelagerten Tagen (04.06.2014 und 07.05.2014).

An dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass Sättel in den meisten Hausratversicherungen nicht umfassend versichert sind. Außerhalb der Wohnung gelagerte Gegenstände (z.B. die Sättel oder das Sattelzeug) sind nur im Rahmen der sogenannten Außenversicherung versichert. In dem Beispiel der Versicherungsbedingungen der HUK finden wir z.B. folgenden Wortlaut:

1.2.2  Wie ist Ihr Hausrat außerhalb des Versicherungsorts versichert (Außenversicherung)?

Zeitlich und der Höhe nach begrenzter Versicherungsschutz weltweit
 a)  Hausrat, der Ihr Eigentum oder das Eigentum einer mit Ihnen in häuslicherGemeinschaft lebenden Person ist, ist weltweit versichert, solange
er sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befindet.
Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
In der Hausratversicherung Basis gelten bereits Zeiträume von mehr als 6 Monaten nicht mehr als vorübergehend. 
Da Sättel ja in der Regel dauerhaft im Stall gelagert werden, greift hier die Außenversicherung nicht mehr.
Der Abschluß einer einzelnen Sattelversicherung, die nur diesen Sattel versichert, ist oftmals im Verhältnis zu teuer.

Wir empfehlen Ihnen die Wahl einer speziellen Hausratversicherung mit der passenden Sportgeräte-Klausel, die nur wenige Versicherer anbieten. Mit dieser Sportgeräte-Klausel wird die zeitliche Einschränkung von der Außenversicherung für die Sättel, Golfausrüstung etc. außer Kraft gesetzt.

Einen Vergleich von ausgewählten Hausrat-Versicherern mit der passenden Sportgeräte-Klausel finden Sie auf http://www.pferd-spezial.de/Versicherungen/Sattelversicherung_Saettel.182.html

Freitag, 22. August 2014

Prämienneutrale Verbesserungen im SLP-Unfallschutz

Nach dem umfangreichen Leistungsupdate des SLP-Haftpflichtschutzes wurde nun auch der SLP-Hausratschutz und SLP-Unfallschutz prämienneutral um zahlreiche Leistungsverbesserungen erweitert.

Dank der Leistungs-Update-Garantie gelten diese Verbesserungen mit sofortiger Wirkung auch für alle Bestandskunden in den betreffenden Tarifen!

SLP-Unfallschutz
Tarif Primus:
  • Gesundheitsschäden durch:

    Ohnmacht / Schlafwandeln,
    Strahlen (z.B. Röntgen- und Laserstrahlen)
     
  • Meldefristen bei Infektionen beginnen erst mit der Feststellung der Invalidität durch einen Arzt
     
  • Schmerzensgeldleistung jetzt auch bei Bänderrissen
     
  • Erstattung der Kosten für das Erlernen von Gebärdensprache und Blindenschrift bis 10.000 Euro
Zusätzlich im Tarif Primus Plus:
  • Leistung bei Invalidität infolge von geringfügigen Haut- oder Schleimhautverletzungen
     
  • Erhöhte Schmerzensgeldleistung jetzt auch bei Bänderrissen
     
  • Osteopathische Behandlungen bei Unfällen bis 500 Euro
     
  • Psychologische Erstbehandlung bei Schwerstunfällen (bis zu 10 Sitzungen ohne finanzielle Begrenzung)
     
  • Erhöhte Erstattung der Kosten für das Erlernen von Gebärdensprache und Blindenschrift bis 20.000 Euro
     
  • Erweiterung der Invaliditätsneufeststellung durch den Versicherungsnehmer auf 5 Jahre
     
  • Reduzierung der Invaliditätsneufeststellung durch den Versicherer auf 2 Jahre


Hier finden Sie den kompletten Leistungsvergleich SLP-Unfallschutz


Prämienneutrale Verbesserungen im SLP-Hausratschutz

Nach dem umfangreichen Leistungsupdate des SLP-Haftpflichtschutzes wurde nun auch der SLP-Hausratschutz und SLP-Unfallschutz prämienneutral um zahlreiche Leistungsverbesserungen erweitert.

Dank der Leistungs-Update-Garantie gelten diese Verbesserungen mit sofortiger Wirkung auch für alle Bestandskunden in den betreffenden Tarifen!


SLP-Hausratschutz
Tarif Prima:
  • Bis zu 5% der Versicherungssumme ist versichert der Diebstahl von:

    Wäsche und Kleidung auf dem Grundstück,
    Gartenmöbeln und -geräten,
    Skulpturen und sonstigem Garteninventar,
    Kinderspiel- und Sportgeräten
     
  • Diebstahl von versicherten Sachen durch Hausangestellte bis 2 % der Versicherungssumme
     
  • Inhalt eines Aquariums durch Wasserverlust bis 2% der Versicherungssumme
     
  • Mitversicherung von Sturmschäden auch auf Terrassen und Balkonen
     
  • Transportmittelunfall bis 500 Euro
Zusätzlich im Tarif Prima Plus:
  • Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden durch Verletzung von Obliegenheiten/ Sicherheitsvorschriften bis 10.000 Euro
     
  • Diebstahl aus KFZ gilt auch für elektronische Hausratgegenstände bis 1 % der Versicherungssumme
     
  • Mitversicherung von Sturmschäden auch auf dem gesamten Versicherungsgrundstück
     
  • Schäden durch eindringendes Regen- oder Schmelzwasser
     
  • Schäden durch Rückstau (auch ohne Mitversicherung von Elementarschäden)
Hier finden Sie den kompletten Leistungsvergleich SLP-Hausratschutz


Sofortiger Verkaufsstopp der GENERALI Rente Chance Plus

Dringende Eilmeldung der Generali




An dieser Stelle möchten wir Sie über eine Eilmeldung aus dem Hause GENERALI informieren. Lesen Sie selbst, was der Direktor Herr Jürgen Reif, Direktion Finanzvertriebe, aus dem Hause der GENERALI am 21.08.2014 mitteilte:

Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir einen sofortigen Verkaufsstopp unseres Einmalbeitragsproduktes Rente Chance Plus mit Wirkung zum 22.08.2014 aussprechen.
Grund ist der in den vergangenen drei Wochen überraschend und exorbitant angestiegene Antragseingang. Wir haben das geplante Volumen für dieses Produkt erreicht bzw. überschritten.
Deshalb bitten wir Sie, Ihre Vermittler kurzfristig zu informieren und folgende Vorgehensweisen zu kommunizieren:
- wir können nur maschinell erstellte Anträge mit Ausdruck spätestens heute (21.08.2014) annehmen. Diese müssen auch spätestens heute vom Kunden unterschrieben werden.
- Papieranträge können nur angenommen werden, wenn aus dem beiliegenden maschinellen Angebot die späteste Erstellung am 21.08.2014 hervorgeht. Auch diese Anträge müssen
  spätestens heute unterschrieben werden.
- die Anträge müssen bis spätestens 26.08.2014 policierungsfähig im Hause Generali vorliegen.
Bitte entschuldigen Sie diese kurzfristige Maßnahme. Leider ist sie unumgänglich.
Freundliche Grüße
Jürgen Reif